VSSE-Prozesskostenhilfe bei Klagen gegen DRV

Die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist für osteuropäische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine faire und günstige Möglichkeit, ihr Einkommen zu verbessern, und für Arbeitgeber, um wettbewerbsfähig zu produzieren.
„Leider stehen die Arbeitgeber in ständiger Ungewissheit über den Ausgang der vierjährigen Prüfung durch die DRV. Im schlechtesten Fall müssen die Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile – und damit 40 % der Lohnkosten – sowie Verzugszinsen und Säumniszuschläge für vier Jahre rückwirkend zahlen. Diese Forderungen können Betriebe in ihrer Existenz bedrohen“, erklärt Simon Schumacher, VSSE-Vorstandssprecher.
In letzter Zeit wurden mehrere Urteile zugunsten der Betriebe gefällt – insbesondere hinsichtlich der Beweislastumkehr und der Frage der Berufsmäßigkeit von Hausfrauen und Hausmännern. Es besteht Hoffnung, dass diese und weitere Urteile entweder durch eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts oder durch eine politische Lösung eine langfristige Verbesserung bewirken.
Um in dieser Angelegenheit für eine höhere Rechtssicherheit der Betriebe zu sorgen und Betriebe zu ermutigen, gegen Bescheide der DRV zu klagen, bietet der VSSE seinen Mitgliedern eine Prozesskostenbeteiligung an. Sollte ein Betrieb vor Gericht unterliegen, wird ein finanzieller Beitrag zu den Prozesskosten geleistet. Jährlich stellt der VSSE 15.000 Euro dafür bereit.

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