WILLKOMMEN BEIM VERBAND SÜDDEUTSCHER SPARGEL- UND ERDBEERANBAUER E.V. (VSSE)!
Der VSSE ist mit rund 630 Mitgliedern Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer.
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Aktuelles
Zeitgrenze von drei Monaten bei der Anerkennung des Verpflegungsmehraufwandes gemäß § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG – Forderung an das BMAS
Sachverhalt Seit dem 1. Januar 2026 wurden die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft von 3 Monaten auf 15 Wochen und von 70 Tagen auf 90 Tage gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ausgeweitet. Diese Zeitgrenzen stehen zwar rechtlich nicht im...Continue reading→
Lohngrenze von 19 € gemäß § 40a Abs. 4 Nr. 1 EstG anheben – Forderung an das BMAS
Sachverhalt40a Abs. 4 Nr. 1 EStG begrenzt die Lohnsteuerpauschalierung für kurzfristig Beschäftigte und landwirtschaftliche Aushilfskräfte auf einen durchschnittlichen Arbeitslohn von derzeit maximal 19 Euro pro Stunde.Sobald dieser Wert im Durchschnitt überschritten wird, ist die vereinfachte Pauschalierung unzulässig. In der Folge greift entweder die reguläre Besteuerung...Continue reading→
Bedeutung Brunnenbau und Wasserrückhalt
Einordnung Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE e. V.) vertritt Betriebe des spezialisierten Freilandgemüse- und Beerenanbaus. Die Kulturen Spargel und Erdbeeren stellen hohe Anforderungen an die Wasserversorgung und reagieren sehr sensibel auf Trockenstress. Vor dem Hintergrund zunehmender klimatischer Extreme mit ausgeprägten Trockenphasen...Continue reading→
Mindestlohnerhöhung 2026 und 2027
Die Mindestlohnkommission hat sich für folgende Mindestlohnerhöhungen entschieden: ab 1. Januar 2026: 13,90 €/Std. brutto ab 1. Januar 2027: 14,60 €/Std. brutto Hier finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission: Mindestlohn_Beschluss_2025_06_27.pdf Hier finden Sie unsere Einordnung zur Mindestlohnanhebung PDF öffnenContinue reading→
DRV – Prüfdienste auf Irrwegen – Warum das 9.090-Euro-Argument keine Grundlage für SV-Pflicht ist
Die DRV Rheinland-Pfalz beruft sich bei Betriebsprüfungen aktuell auf ein Urteil des BSG aus dem Jahr 2018, in dem entschieden wurde, dass bei einem Jahreseinkommen von insgesamt 91.670 Euro zusätzliche Einkünfte aus einer kurzfristigen Beschäftigung in Höhe von 9.090 Euro von „besonderer wirtschaftlicher Bedeutung“ sind...Continue reading→
Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten
Über 100 Interessierte informierten sich beim VSSE-Webseminar zum Thema Beschäftigung von Arbeitskräften aus Drittstaaten. Jörn Kneiding, Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, und Maria Christina Koch, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit, stellten die unterschiedlichen Verfahren vor: - Saisonarbeitskräfte aus Georgien und Moldau...Continue reading→
VSSE-Prozesskostenhilfe bei Klagen gegen DRV
Die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist für osteuropäische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine faire und günstige Möglichkeit, ihr Einkommen zu verbessern, und für Arbeitgeber, um wettbewerbsfähig zu produzieren. „Leider stehen die Arbeitgeber in ständiger Ungewissheit über den Ausgang der vierjährigen Prüfung durch die DRV. Im schlechtesten Fall...Continue reading→
Wer sind wir?
Der VSSE ist mit rund 630 Mitgliedern Deutschlands größter Verband für Spargel- und Erdbeeranbauer. Er setzt sich für moderne Produktionsmethoden sowie die Beschäftigung von Erntehelfer und Erntehelferinnen ein und informiert Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die aktuellen Herausforderungen der Branche. Der VSSE kooperiert im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände mit weiteren Partnern: mit der Vereinigung der Spargelanbauer Westfalen-Lippe e.V., dem Verband der ostdeutschen Spargel- und Erdbeeranbauer, der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Schleswig-Holstein e.V., der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V., dem Spargelerzeugerverband Südbayern e.V., sowie dem Arbeitskreis Spargel Südhessen und dem Landesverband Obstbau Westfalen-Lippe.
